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Schutzraumzuweisung und Notfallvorsorgethemen

Antworten zu Fragen bezüglich Schutzraumzuweisung und weiteren Notfallvorsorgethemen

Schutzplatzzuweisung

Die Ergebnisse der Zuweisungsplanung sind nach einem Entscheid des Bundes zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen Konflikt/Bedrohung bekannt zu geben. Sämtliche Gemeinden haben Zugriff auf die Schutzraumdatenbank des Kantons und sind somit in der Lage, nach einem solchen Entscheid des Bundes die Schutzplatzzuweisung unmittelbar bekannt zu geben. Eine Publikation zum heutigen Zeitpunkt erfolgt gemäss Weisung des Bundes und des Kantons nicht.

Die Schweiz ist das einzige Land weltweit, welches praktisch die gesamte Bevölkerung in ihren Luftschutzbunkern unterbringen könnte. Die skandinavischen Länder Schweden und Finnland belegen dahinter mit Abstand die Ränge zwei und drei.Es darf festgehalten werden, dass die PG Märstetten aktuell einen Deckungsgrad von über 100% hat, d.h. es stehen in der Gemeinde mehr Schutzplätze zur Verfügung, als Einwohner gemeldet sind.

Unter diesem Link können Sie die zivilen Schutzräume im Thurgau und somit auch in der PG Märstetten ersehen: ThurGIS - Kartenportal Thurgau (tg.ch)

Notvorrat

Information des Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL: Notvorrat

Broschüre "Kluger Rat – Notvorrat"

Abgabe von Jodtabletten

Gemäss der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten sind die Jodtabletten für die Bevölkerung im Kanton Thurgau zentral beim Kanton gelagert. Der Bund würde bei einem Ereignis die Verteilung anordnen. Der Kanton organisiert die Verteilung in Zusammenarbeit mit den regionalen Führungsstäben (RFS).

Link Bundesamt für Gesundheit: Jodtabletten (BAG)

Bevölkerungsschutz allgemein

Siehe www.aba.tg.ch

Zuständigkeiten Gemeinde Märstetten

Gemeinderat Ressort Sicherheit: Herr Fritz Hefti, E-Mail