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Umzug

Ein Umzug bedeutet weit mehr, als die Schachteln zu packen. Das Wichtigste zur An- und Abmeldung bei der Gemeinde erklärt Jasmin Gremlich, Leiterin Einwohnerdienste, im Interview.

Angenommen, ich bin als Neuzuzügerin heute in Märstetten angekommen. Muss ich mich am neuen Wohnort sofort anmelden oder kann ich mir Zeit dafür lassen?

Jasmin Gremlich: Ein bisschen Zeit hat man schon, aber nicht ewig. Das Gesetz besagt, dass man sich innerhalb von 14 Tagen bei der bisherigen Wohngemeinde abmelden und bei der neuen anmelden muss.

Muss ich für eine Anmeldung am Schalter vorbeikommen oder kann ich sie auch online erledigen?

Beide Varianten sind möglich.

Bei der Online-Anmeldung (E-Umzug) wird der hinterlegte Heimatschein direkt an die neue Wohngemeinde geschickt. Ergänzende Unterlagen, welche für die Anmeldung notwendig sind, fordern wir separat ein.

Bei einer Anmeldung am Schalter ist wichtig, dass Schweizer Staatsangehörige bei der bisherigen Wohngemeinde den Heimatschein abgeholt haben und uns dieses Dokument bei der Anmeldung übergeben – zusammen mit dem neuen Mietvertrag, der Krankenversicherungskarte oder Police sowie dem Hundebüchlein, falls ein Vierbeiner mitumzieht.

Überdies brauchen wir eine ID oder einen Pass und bei den ausländischen Staatsangehörigen nebst den anderen Unterlagen auch den Ausländerausweis, damit wir die Personalien überprüfen können.

Neuzuzügern aus dem Ausland empfehlen wir, sich vorgängig bei uns zu erkundigen, welche Dokumente mitzubringen sind.

Braucht es bei einem Umzug innerhalb von Märstetten auch eine Meldung an die Gemeinde?

Ja, die Adressänderung muss der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen am Schalter oder online per E-Umzug mitgeteilt werden, und wir brauchen wiederum ein Ausweisdokument.

Und wie verhält es sich bei einem Wegzug von Märstetten?

Ebenfalls innerhalb von 14 Tagen bei uns abmelden (am Schalter oder per E-Umzug) und am neuen Wohnort anmelden.

Wer ins Ausland umziehen möchte, sollte sich spätestens einen Monat vor der Abreise bei uns melden. Der Grund dafür ist, dass die Abmeldebestätigung, welche für die Kündigung von Versicherungen etc. benötigt wird, erst nach Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten herausgegeben werden kann. Somit hat man noch genug Zeit, um das Administrative zu erledigen, ohne dass man unter Zeitdruck gerät.

Braucht es bei einem Wegzug aus Märstetten auch einen Ausweis, damit die Abmeldung und der Heimatschein herausgegeben werden kann?

Ja, wir benötigen dafür die Identitätskarte oder den Pass.

Link Portal E-Umzug

Wohnortwechsel online melden - eUmzug - Umzug & Adressänderung online melden

Link Migrationsamt

Migrationsamt (tg.ch)