Umzug
Ein Umzug bedeutet weit mehr, als die Schachteln zu packen. Das Wichtigste zur An- und Abmeldung bei der Gemeinde erklärt Jasmin Gremlich, Leiterin Einwohnerdienste, im Interview.
Angenommen, ich bin als Neuzuzügerin heute in Märstetten angekommen. Muss ich mich am neuen Wohnort sofort anmelden oder kann ich mir Zeit dafür lassen?
Ein bisschen Zeit hat man schon, aber nicht ewig. Das Gesetz besagt, dass man sich innerhalb von 14 Tagen bei der bisherigen Wohngemeinde abmelden und bei der neuen anmelden muss.
Muss ich für eine Anmeldung am Schalter vorbeikommen oder kann ich sie auch online erledigen?
Bei der Online-Anmeldung (E-Umzug) erhält die alte Gemeinde die Wegzugsmeldung und nach deren Verarbeitung geht die Meldung weiter zu uns. Eine Anmeldung am Schalter ist dann nicht mehr notwendig. Ergänzende Unterlagen, welche für die Anmeldung notwendig sind, fordern wir separat ein.
Bei einer Anmeldung am Schalter ist wichtig, dass sich man sich bei der bisherigen Wohngemeinde abgemeldet hat und mit der ID / dem Pass, mit dem neuen Mietvertrag, der Krankenversicherungskarte oder Police sowie dem Hundebüchlein, falls ein Vierbeiner mitumzieht bei uns vorbeikommt.
Bei den ausländischen Staatsangehörigen benötigt es zudem den Ausländerausweis bzw. die Unterlagen für die Beantragung einer ausländerrechtlichen Bewilligung.
Braucht es bei einem Umzug innerhalb von Märstetten auch eine Meldung an die Gemeinde?
Ja, die Adressänderung muss der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen am Schalter oder online per E-Umzug mitgeteilt werden und wir brauchen wiederum den neuen Mietvertrag.
Und wie verhält es sich bei einem Wegzug von Märstetten?
Ebenfalls innerhalb von 14 Tagen bei uns abmelden (am Schalter oder per E-Umzug) und am neuen Wohnort anmelden.
Wer ins Ausland umziehen möchte, sollte sich rund einen Monat vor der Abreise bei uns melden. Der Grund dafür ist, dass allenfalls eine Steuererklärung bis zum Zeitpunkt der Ausreise ausgefüllt werden muss. Die Abmeldebestätigung, welche für die Kündigung von Versicherungen, etc. benötigt wird, kann erst ausgestellt werden, wenn wir alle notwendigen Angaben haben. Somit hat man noch genug Zeit, um das Administrative zu erledigen, ohne dass man unter Zeitdruck gerät.
Zustimmung bei Umzug Minderjähriger
Gemeines Sorgerecht - Zustimmung zur neuen Wohnadresse Minderjähriger
Alleiniges Sorgerecht - Zustimmung zur neuen Wohnadresse Minderjähriger
Link Portal E-Umzug
Wohnortwechsel online melden - eUmzug - Umzug & Adressänderung online melden
Link Migrationsamt