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Vorgehen bei einem Todesfall

Niemand spricht gerne über den Tod, und dennoch gehört er zum Leben dazu. Wie die Gemeinde die Angehörigen bei einem Todesfall unterstützt, erklären Jasmin Gremlich und Thomas Fleischmann:

Was muss ich tun, wenn ein Familienmitglied stirbt?

Tritt der Tod zu Hause und nicht im Spital oder einem Heim ein, benachrichtigen die Angehörigen umgehend den Hausarzt oder den diensthabenden Notfallarzt. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche für die Anmeldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt Thurgau Ost und beim Bestattungsamt Märstetten benötigt wird.

Kann die Gemeinde auch am Wochenende über den Todesfall informiert werden?

Ja, Angehörige können jederzeit auf der Hauptnummer (071 658 60 00) anrufen und eine Nachricht hinterlassen oder sie wählen die auf dem Band erwähnte Kurzwahlnummer und werden dann auf das Natel von Gemeindeschreiber Thomas Fleischmann weitergeleitet. Mit ihm können die wichtigsten Schritte besprochen und ein Termin für ein persönliches Trauergespräch im Gemeindehaus vereinbart werden.

Was wird bei diesem Termin besprochen?

Der Termin dient dazu, die Angehörigen bei der Organisation der Beerdigung zu unterstützen. Das Bestattungsamt Märstetten organisiert die Einsargung und Überführung des Leichnams sowie eine allfällige Kremation und die spätere Art der Beisetzung, dies in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kirchgemeinden.

Gibt es seitens der Gemeinde eine Checkliste, die den Angehörigen etwas Sicherheit gibt, damit nichts Wichtiges vergessen geht?

Ja, eine solche ist verfügbar. Sie kann zum einen bei den Bestattungsdiensten bezogen oder auf der Website der Politischen Gemeinde Märstetten (www.maerstetten.ch) eingesehen werden.  

Arbeitet die Gemeinde immer mit dem gleichen Bestattungsunternehmen zusammen? 

Ja, die Gemeinde Märstetten pflegt seit vielen Jahren eine gute und enge Zusammenarbeit mit der Firma Thalmann Bestattungsdienste AG aus Sitterdorf.

Falls die verstorbene Person kein Erd- oder Urnengrab möchte: darf die Asche in der Schweiz überall verstreut werden? Wie ist hier die gesetzliche Regelung? 

Die Bestattung von Kremationsasche ausserhalb von Friedhöfen ist grundsätzlich nur in dafür bestimmten Arealen, beispielsweise in Waldfriedhöfen, erlaubt. Ausnahmen sind im konkreten Einzelfall zu prüfen.

Vorgehen bei einem Todesfall [pdf, 210 KB]