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Gesuch für Patent / Bewilligung gastgewerbliche Tätigkeit

Wer im Kanton Thurgau gewerbsmässig eine gastgewerbliche Tätigkeit ausüben oder Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt von der zuständigen Gemeinde ein Patent oder eine Bewilligung. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt:•das Beherbergen von Gästen; •die Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle; •das Überlassen von Räumen oder von Platz zum Genuss von Speisen und Getränken oder zum vorübergehenden Aufenthalt. Als Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken gilt:•der Verkauf, die Vermittlung oder eine anderweitige entgeltliche Abgabe solcher Getränke, ohne dass sie zum Genuss an Ort und Stelle bestimmt sind.

Preis: gratis