Adressauskünfte
Es werden keine telefonischen Adressauskünfte an Privatpersonen erteilt. Adressauskünfte können nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.
Eine Anfrage muss schriftlich erfolgen. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und uns ein Nachweis dazu eingereicht werden (z.B. Rechnung, Brief, etc.). Für eine Adressauskunft wird eine Gebühr von Fr. 10.- erhoben.