Nachtruhe und Ruhezeiten
In Anlehnung an Gemeinden mit Lärmschutz- oder Polizeireglementen gelten in der Gemeinde Märstetten folgende Ruhezeiten:
Nachtruhe
Für die Nachtruhe gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr (bundesgerichtliche Rechtssprechung).
Ruhezeiten
| Wochentag | Morgen | Mittag | Abend |
| Montag bis Freitag | 06:00 - 08:00 | 12:00 - 13:00 | 20:00 - 22:00 |
| Samstag | 06:00 - 08:00 | 12:00 - 13:00 | 18:00 - 22:00 |
Sonn- und Feiertage
An diesen Tagen gelten die Vorschriften des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz 822.9 v.11.05.1989). Während den Ruhezeiten ist auf lärmverursachende Arbeiten (Rasenmähen, Häckseln, etc.) zu verzichten.
Hinweis
Während der übrigen Zeiten sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können. Lärm verursachende Arbeiten sind nach Möglichkeit in geschlossene Räume zu verlegen.
Ruhestörung
Wer durch Lärm oder sonstigen Unfug die Nachtruhe oder in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise die öffentliche Ruhe und Ordnung zur Tageszeit stört, wird mit Busse bestraft (Thurgauer Rechtsbuch; EG zum Schweizerischen Strafrecht 311.1; § 33)