Energierichtplan geht in die öffentliche Bekanntmachung
Am Mittwochabend, 14. Oktober 2026, fand die Informationsveranstaltung zum kommunalen Energierichtplan statt. Dabei wurden die wichtigsten Inhalte und Ziele des Energierichtplans vorgestellt. Das Thema stiess bei den Anwesenden auf grosses Interesse und wurde im Anschluss intensiv diskutiert.
Als nächster Schritt wird der Energierichtplan ab Mittwoch, 21. Oktober 2026, während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Der Planungsbericht mit Erläuterungen, der Richtplantext sowie die Richtplankarte stehen während dieser Zeit auf der Webseite der Gemeinde zur Verfügung oder können bei der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Die Bevölkerung ist eingeladen, sich am Verfahren zu beteiligen. Jedermann kann sich innerhalb der Bekanntmachungsfrist schriftlich zum Energierichtplan äussern. Mitwirkungseingaben können sowohl zustimmende Rückmeldungen als auch Anregungen, Änderungswünsche oder kritische Stellungnahmen enthalten und sind direkt an den Gemeinderat Märstetten zu richten.
Der Gemeinderat prüft die eingegangenen Mitwirkungseingaben und nimmt dazu schriftlich Stellung. Bei der Mitwirkung handelt es sich nicht um ein Einspracheverfahren. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme der Eingaben besteht auch deshalb nicht, weil der Energierichtplan, anders als beispielsweise ein Zonenplan, nicht grundeigentümerverbindlich ist.
