Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Thurgau ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet. Die Waldbrandgefahr wir auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.
Ergänzend dazu bleibt das seit Mitte des Monats geltende absolute Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet weiterhin in Kraft.
Verboten sind:
- das Entfachen von Feuern im Freien (auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden Feuerstellen und Grillplätzen)
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
Verstösse gegen das Feuerverbot können mit Bussen bestraft werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten.