Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Thurgau ab sofort und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern sowie innerhalb von 200 Metern zum Waldrand. Die Waldbrandgefahr bleibt auf Stufe 4 «grosse Gefahr».
Ergänzend dazu bleibt das seit Mitte des Monats geltende absolute Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet weiterhin in Kraft.
Verboten sind:
- das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
Verstösse gegen das Feuerverbot können mit Bussen gehandet werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten.