Ankündigung: Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2027 – 2031
Am 1. Juni 2027 beginnt eine neue vierjährige Amtsperiode. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. April 2026 Kandidaturen, Rücktritte und das Wahlprozedere zu den Erneuerungswahlen behandelt.
A) Gemeindepräsidium (GO, Art. 20)
Der amtierende Gemeindepräsident Thomas Schärer stellt sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.
B) Gemeinderat, 6 Mitglieder (GO, Art. 20)
Für eine weitere Amtsperiode stellen sich wieder zur Verfügung:
- Sabina Michel (Hochbau, Flurwesen)
- Martin Boltshauser (Gesundheit, Gesellschaft, Friedhofwesen)
- Fritz Hefti (Sicherheit, Verkehr)
- Patrick Mock (Tiefbau, Umwelt, Gewässer)
- Samuel Schwarz (Soziales)
- Christoph Kiser (Kultur, Sport, Freizeit, Bildung)
Das Gemeindepräsidium sowie die Mitglieder des Gemeinderats werden an der Urne gewählt. (GO, Art. 9)
Wahltermine an der Urne:
- 1. Wahlgang, 29. November 2026
- 2. Wahlgang, 28. Februar 2027
C) Wahlbüro, 12 Mitglieder (GO, Art. 10)
Für das Wahlbüro sind 12 Mitglieder zu wählen. Nach heutigem Stand haben drei bisherige Mitglieder erklärt, für eine weitere Amtsdauer nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Die Wahl erfolgt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung in stiller Wahl.
Die stille Wahl ist öffentlich auszuschreiben. Wahlvorschläge sind gemäss den Vorschriften des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht einzureichen. Sie müssen korrekt bezeichnet sein, die erforderlichen Unterschriften enthalten und fristgerecht bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden (GO, Art. 10, Abs. 2).
Gehen bis zum 55. Tag vor dem Wahltag so viele Wahlvorschläge ein, wie Mandate zu besetzen sind, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt und publiziert das Ergebnis. In den übrigen Fällen findet die Wahl an der Gemeindeversammlung statt (GO, Art. 10, Abs. 3).
Wahlvorschläge von Bisherigen sind nur von diesen selbst zu unterzeichnen (StWG, 161.1, § 37, Abs. 3).
D) Rechnungsprüfungskommission RPK, 3 Mitglieder (GO, Art. 10)
Für die Rechnungsprüfungskommission sind 3 Mitglieder zu wählen. Nach heutigem Stand haben zwei bisherige Mitglieder ihre grundsätzliche Bereitschaft für eine weitere Amtsdauer signalisiert. Die Wahl erfolgt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung in stiller Wahl.
Die stille Wahl ist öffentlich auszuschreiben. Wahlvorschläge sind gemäss den Vorschriften des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht einzureichen. Sie müssen korrekt bezeichnet sein, die erforderlichen Unterschriften enthalten und fristgerecht bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden (GO, Art. 10, Abs. 2).
Gehen bis zum 55. Tag vor dem Wahltag so viele Wahlvorschläge ein, wie Mandate zu besetzen sind, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt und publiziert das Ergebnis. In den übrigen Fällen findet die Wahl an der Gemeindeversammlung statt (GO, Art. 10, Abs. 3).
Wahlvorschläge von Bisherigen sind nur von diesen selbst zu unterzeichnen (StWG, 161.1, § 37, Abs. 3).
Vorgehen für Meldung von Kandidatinnen und Kandidaten (StWG, 161.1, § 37)
Kandidatinnen und Kandidaten, die auf der offiziellen Namensliste für die Gemeinderats- und Gemeindepräsidiumswahlen aufgeführt werden sollen, müssen mit dem dafür vorgesehenen «Formular Wahlvorschlag» bei der Gemeindekanzlei schriftlich gemeldet werden.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit und dem Vermerk „bisher“ zu bezeichnen (StWG, § 37, Abs. 1). Jeder Vorschlag ist von mindestens zehn in der politischen Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden (StWG, § 37, Abs. 2). Wahlvorschläge von Bisherigen sind nur von diesen selbst zu unterzeichnen (StWG, 161.1, § 37, Abs. 3).
Die Formulare können bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 17, 8560 Märstetten oder auf der Website bezogen werden.
Meldefrist für Aufnahme in Namensliste (StWG, 161.1, § 36)
Kandidatinnen und Kandidaten für das Gemeindepräsidium und den Gemeinderat: bis zum 55. Tag: Montag, 5. Oktober 2026
Wahlvorschläge für Wahlbüro und RPK (StWG, 161.1, § 37)
Kandidatinnen und Kandidaten für das Wahlbüro und die RPK: bis zum 55. Tag: Donnerstag, der 17. September 2026
Ein nicht Zustandekommen der Stillen Wahl führt zur Wahl an der Gemeindeversammlung vom: Mittwoch, 11. November 2026 (GO, Art. 10, Abs. 3).
Formulare: