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Öffentliche Bekanntmachung eines Gemeinderatsbeschlusses

Reglement über die optische Dokumentation von Handlungen auf öffentlichem Grund (Videoüberwachungsreglement) 

Der Gemeinderat hat am 7. April 2026 das Reglement über die optische Dokumentation von Handlungen auf öffentlichem Grund (Videoüberwachungsreglement) genehmigt. Das Reglement tritt per 1. Juni 2026 in Kraft.

Das Reglement kann auf Verlangen bei der Gemeindeverwaltung Märstetten, Dorfstrasse 17, 8560 Märstetten, eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Wer durch den Entscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat, kann innert 30 Tagen nach vorliegender Bekanntmachung beim Departement für Justiz und Sicherheit, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld, Rekurs erheben. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Akten sind nummeriert und mit einem Aktenverzeichnis versehen einzureichen. Der Rekurs muss unterzeichnet und in je einem Exemplar für die Rekursinstanz sowie die Beteiligten, unter Beilage des angefochtenen Entscheides, eingereicht werden. Der Entscheid kann durch betroffene Personen auf Verlangen bei der Gemeindeverwaltung Märstetten, Dorfstrasse 17, 8560 Märstetten, eingesehen werden.

Gemeinderat Märstetten

Datum öffentliche Bekanntmachung: 16. April 2026

Öffentliche Bekanntmachung als PDF [pdf, 133 KB]