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Neue Gemeindeordnung in der Vernehmlassung

Die aktuelle Gemeindeordnung datiert vom 27.11.2002 und wurde durch den Regierungsrat am 27.05.2003 genehmigt. Änderungen erfolgten am 11.03.2007 und 06.04.2008 mit regierungsrätlicher Genehmigung vom 30.06.2008. Aufgrund der seither verflossenen 16 Jahre, sowie der Änderung gesetzlicher Grundlagen auf kantonaler Ebene ist eine Überarbeitung der Gemeindeordnung erforderlich.

Das Regelwerk gilt als eigentliche Verfassung der Gemeinde und untersteht der Urnenabstimmung sowie der Genehmigung durch den Regierungsrat.

Der Entwurf der vorliegenden überarbeiteten Gemeindeordnung basiert auf der bestehenden, sowie seitens des ehemaligen Generalsekretär DIV, Andreas Keller, empfohlenen Ordnungen der Gemeinden Gachnang und Uttwil. Die Darstellung mit einer ausführlichen Kommentarspalte lehnt sich darstellerisch an die Mustergemeindeordnung des Kantons Zürich an.

Am 05.05.2023 wurde der von Armin Jungi (ehemaliger Stadtschreiber von Diessenhofen) und Matthias Müller (Jurist und ehemaliger Gemeindepräsident von Gachnang) ausgearbeitete Gemeindeordnungs-Entwurf dem Gemeinderat anlässlich eines Workshops vorgestellt, besprochen und angepasst. Am 21.09.2023 präsentierte der Gemeinderat den Gemeindeordnungs-Entwurf den Einwohnerinnen und Einwohnern der Politischen Gemeinde Märstetten.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Orientierungsversammlung beschloss der Gemeinderat einen Zwischenhalt, um insbesondere die Bereiche der finanziellen Kompetenzen sowie eine weitere, ausgedehnte Vernehmlassungsphase einzubauen. Zu den weiteren Beratungen wurde Hansjörg Enzler (ehemaliger Fachmann im Bereich Gemeindefinanzen bei der kantonalen Finanzverwaltung) zugezogen.

Da kein Zeitdruck besteht wird bis zum 27.05.2024 eine rund einmonatige Vernehmlassungsphase eingeräumt, die der Bevölkerung die Möglichkeit gibt, sich schriftlich zur neuen Gemeindeordnung zu äussern (Rückmeldungen an thomas.fleischmann@maerstetten.ch) . Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13.06.2024 wird der Gemeinderat auf Eingaben, die allgemeinen Auskunftsbedarf aufweisen, eingehen.

Danach wird die Gemeindeordnung erneut einer Vorprüfung durch das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) unterzogen, so dass anlässlich dem Abstimmungstermin vom 22.09.2024 über diese an der Urne befunden werden kann. Im Falle eines positiven Abstimmungsresultats wird die Gemeindeordnung auf den 01.01.2025 in Kraft gesetzt. 

Unterlagen als Links auf der Website, resp. am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform erhältlich: