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Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen – Nutzung Kandelaber

Um die Meinungsbildung zu fördern, braucht es für kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen keine Bewilligung für die Plakatierung entlang von Strassen, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden. Die vereinbarten Regeln gelten für alle Parteien und Organisationen. Zusammengefasst sind sie seit 2012 in einer Vereinbarung zwischen dem kantonalen Tiefbauamt, den Parteien und dem Verband Thurgauer Gemeinden. Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Rat und den Regierungsrat wurde diese Vereinbarung erneuert.

Der Gemeinderat hat diese neue Vereinbarung zum Anlass genommen, das bisher geltende Verbot von Kandelaber-Wahlwerbung in der Politische Gemeinde Märstetten zu überprüfen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass – sofern die vorerwähnte Richtlinie eingehalten wird - neuerdings auch in der PG Märstetten die Kandelaber der Strassenbeleuchtung für das Anbringen von Wahlwerbung verwendet werden dürfen.

Die «Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen und der Nationalstrasse N23» ist unter https://tiefbauamt.tg.ch/downloads/weisungen.html/4341,01 Allgemeine Vorschriften und Weisungen, zu finden.