Öffentliche Bekanntmachung - Aufhebung Reglement über die optische Dokumentation von Handlungen auf öffentlichem Grund
Reglement über die optische Dokumentation von Handlungen auf öffentlichem Grund – Aufhebungsbeschluss
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. März 2026 folgenden Beschluss gefasst:
Das bestehende Reglement über die optische Dokumentation von Handlungen auf öffentlichem Grund (Videoreglement), vom 6. Juli 2009, in Kraft seit 1. September 2009, wird aufgehoben.
Rechtsmittel:
Wer durch den Entscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat, kann innert 30 Tagen nach vorliegender Bekanntmachung beim Departement für Justiz und Sicherheit, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld, Rekurs erheben. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Akten sind nummeriert und mit einem Aktenverzeichnis versehen einzureichen. Der Rekurs muss unterzeichnet und in je einem Exemplar für die Rekursinstanz sowie die Beteiligten, unter Beilage des angefochtenen Entscheides, eingereicht werden. Der Entscheid kann durch betroffene Personen auf Verlangen bei der Gemeindeverwaltung Märstetten, Dorfstrasse 17, 8560 Märstetten, eingesehen werden.
Gemeinderat Märstetten
Datum öffentliche Bekanntmachung: 30. März 2026