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Öffentliche Bekanntmachung eines Einbürgerungsentscheides

Einbürgerungsgesuch Frau Reyanka Ravendran

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 02. Februar 2026 folgenden Beschluss gefasst:

Das Einbürgerungsgesuch von Frau Reyanka Ravendran wird genehmigt und das Gemeindebürgerrecht erteilt. Die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht erfolgt unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der Einbürgerungsbewilligung des Bundes.

Rechtsmittel:
Wer durch den Entscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat, kann innert 30 Tagen nach vorliegender Bekanntmachung beim Departement für Justiz und Sicherheit, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld, Rekurs erheben. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Akten sind nummeriert und mit einem Aktenverzeichnis versehen einzureichen. Der Rekurs muss unterzeichnet und in je einem Exemplar für die Rekursinstanz sowie die Beteiligten, unter Beilage des angefochtenen Entscheides, eingereicht werden. Der Entscheid kann durch betroffene Personen auf Verlangen bei der Gemeindeverwaltung Märstetten, Dorfstrasse 17, 8560 Märstetten, eingesehen werden. Die Wahrnehmung öffentlicher Interessen genügt nicht.

Gemeinderat Märstetten

Datum öffentliche Bekanntmachung: 10. Februar 2026

Öffentliche Bekanntmachung als PDF [pdf, 124 KB]